Unjagdbar

[873] Unjagdbar, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von jagdbar, bey den Jägern, wo alles Wild, welches die gehörige Güte, Größe und Vollkommenheit noch nicht erlangt hat, so daß es mit Nutzen gejagt werden könnte, unjagdbar heißt. Daher die Unjagdbarkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 873.
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