Unrecht

[882] Unrêcht, adverb. welches der Gegensatz von dem Nebenworte recht ist, aber nur in einigen Bedeutungen desselben gebraucht wird. 1. Mit der Sache selbst, mit der Wahrheit nicht übereinstimmig; unrichtig, falsch. Etwas unrecht verstehen. Eine Sache unrecht erzählen, vortragen. Unrecht sehen, unrecht lesen. Du bist sehr unrecht berichtet worden. In der edlern Schreibart sind dafür unrichtig und andere Ausdrücke üblicher. 2. Der Absicht, dem Endzwecke, der Bestimmung nicht gemäß; doch nur in einigen Fällen des gemeinen Lebens. Ich komme hier wohl unrecht, ich komme wohl an einen andern Ort, als an welchen ich wollte. Figürlich sagt man im gemeinen Leben, man komme bey jemanden unrecht an, wenn man wider Vermuthen seine Absicht bey ihm nicht erreicht. Unrecht gehen, irre gehen, fehl gehen.[882] Das ist so unrecht nicht, ist der Absicht so ziemlich gemäß. Der Einfall ist nicht unrecht, ist zu brauchen, zu nutzen. Seine Sachen sehr unrecht anstellen. 3. Dem Gesetze, dem Rechte, der Billigkeit nicht gemäß, ihnen zuwider. Unrecht handeln. Du hast sehr unrecht daran gethan. In engerer Bedeutung für ungerecht. Jemanden unrecht thun, wo es aber auch das Hauptwort seyn kann. Es ist unrecht einem andern einen Theil des ihm gebührenden Lobes zu entziehen. S. Recht. Sowohl dieses Nebenwort, als das folgende Beywort werden so wenig comparieret, als ihr Gegensatz recht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 882-883.
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