[891] Der, die, das Unserige, contr. Unsrige, das Abstractum des vorigen Possessivi, welches allemahl den bestimmten Artikel erfordert, und ohne Hauptwort gebraucht wird, sich aber doch auf ein Hauptwort beziehet. Es ist nicht ihre Schuld, sondern die unsrige. Man lobte euern Fleiß, aber warum nicht auch den unsrigen? Da es denn in der edlern Schreibart gern für das vorige absolute Possessivum gebraucht wird. Oft gebraucht man es auch als ein Hauptwort. Das Unsrige, unser Vermögen, unser Eigenthum. Die Unsrigen, unsere Angehörigen. Wir wollen das Unsrige thun, unsere Pflicht, mit Anstrengung aller unserer Kräfte.
Oft wird dieses Abstractum wieder in unsere oder unsre zusammen gezogen, oder vielmehr dieses unsere ist ein eigenes, vermittelst der Endsylbe e von unser gebildetes Abstractum. Von dem Unsern werden wir nehmen, zum Dienst unsers Gottes, 2 Mos. 10, 26; von dem Unserigen. Das ist eure Schuld und nicht die unsere. Welche Zusammenziehung bey den Dichtern noch am öftersten vorkommt.
Ein Fehler ist es, wenn dieses Abstractum in einigen, besonders Oberdeutschen Mundarten für das Conjunctivum unser gebraucht wird. Die unsrigen Leute, für unsere Leute.