[904]Die Unteracht, plur. car. ein größten Theils veraltetes Wort, diejenige Acht zu bezeichnen, welche von einem Unterrichter verhänget wird, und sich nur auf seinen Gerichtsbezirk erstrecket; zum Unterschiede von der Oberacht.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 904.