[940]Unverdammlich, -er, -ste, adj. et adv. nicht verdammlich, was nicht verdammt, nicht für strafbar erkläret werden kann. So auch die Unverdammlichkeit.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 940.