Unverwandt

[945] Unverwandt, adj. & adv. der Gegensatz von dem in dieser Bedeutung ungebräuchlichen verwandt, dem Mittelworte von verwenden, nicht von seiner Stelle, nicht von seinem Platze gewandt, wie unverrückt. 1. Eigentlich, wo es doch im Hochdeutschen nur in einigen Fällen gebraucht wird. Jemanden mit unverwandten Augen oder unverwandt ansehen, ohne die Augen von ihm zu verwenden. Sein Blick ruhete unverwandt auf dem Greise, Geßn. 2. Figürlich, ununterbrochen, ohne Aufhören, wie unverrückt; welche Bedeutung doch im Hochdeutschen ungewöhnlich ist. Ein unverwandter Muth, Opitz.


Israels Hort wacht unverwandt,

Opitz. Ps. 121.


Mein Herz hat ihn (deinen Befehl,) erkohren unverwandt,

Opitz. Ps. 119.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 945.
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