Unvorsetzlich

[947] Unvorsêtzlich, -er, -ste, adj. et adv. welches gleichfalls in thätiger Bedeutung gebraucht wird, im Gegensatze des vorsetzlich, mit keinem vorher gegangenen Vorsatze verbunden. Eine unvorsetzliche Sünde, welche ohne vorher gegangene Überlegung und Wahl begangen wird. Jemanden unvorsetzlich beleidigen. Daher die Unvorsetzlichkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 947.
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