Urahn, der

[958] Der Urahn, des -en, plur. die -en, ein im Hochdeutschen wenig gebräuchliches, im Oberdeutschen aber gangbareres Wort, den Vater des Großvaters zu bezeichnen, der Ältervater, Großgroßvater oder Urgroßvater, Lat. Proavus, welchen man, wenn man mit Ehrerbiethung von demselben spricht, auch wohl den Urahnherren nennet. Eben daselbst heißt die Ältermutter oder die Urgroßmutter die Urahn oder Urahnfrau. Ur bedeutet hier entweder etwas das eher ist, oder es stehet auch in nahe verwandter Bedeutung für ober, über, indem der Urahn im Oberdeutschen auch Oberahn und Aberahn genannt wird. S. auch Urältern, Urenkel und Urgroßvater.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 958.
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