[989]Verarrestieren, verb. regul. act. mit Arrest belegen, auch nur in den niedrigen Sprecharten. Jemanden seine Güter verarrestieren. So auch die Verarrestierung. S. Ver 2.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 989.