Verborgen

[1001] Verborgen, verb. regul. act. an einen andern borgen, im gemeinen Leben auch ausborgen, S. Ver 1. Sein Geld verborgen, Getreide verborgen. Ich habe es verborgt. Ingleichen auf Borg, d.i. auf Credit verkaufen. Waaren verborgen. Daher die Verborgung und das Verborgen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1001.
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