[1015] Verdienen, verb. reg. act. welches in verschiedenen Bedeutungen gebraucht wird. 1. Dienste für etwas leisten, durch Dienste erwiedern. In diesem Verstande sagt man im Lehenrechte, ein Lehen verdienen, persönliche Dienste für ein empfangenes Lehen leisten, auf welche Art ehedem alle Lehen verdient werden mußten. In weiterm, aber doch ähnlichem Verstande sagt man noch im Nieders. etwas verdienen, etwas mit Dank erwiedern, durch Gegengefälligkeiten ersetzen. 2. In gewöhnlicherm Verstande ist verdienen, eigentlich durch seine Dienste, durch seine Arbeit erwerben. Viel Geld verdienen. Bey der Handlung ist jetzt nicht viel zu verdienen. Ein fauler Arbeiter verdient sein Tagelohn mit Sünden. Der verdiente Lohn.
In noch weiterer Bedeutung verdient man etwas, wenn man durch seine Handlungen ein gegründetes Recht auf etwas bekommt, wo dieses Etwas sowohl ein Gut, als auch ein Übel seyn kann. Ehre, Lob, Ruhm, Dank verdienen: aber auch Strafe, Tadel, Schande verdienen. Er leidet die verdiente Strafe. Ich liebe ihn, wie er es verdient. So, wie du es verdienet hast, wirst du belohnet oder bestrafet werden. Einem jeglichen wird widerfahren, wie er es verdient hat, Sir. 16, 14. Unsere Missethaten haben es verdient, Jer. 14, 7. Unverdienter Weise leiden müssen. Das hast du mit deinen Sünden bey Gott verdient; außer welchem Falle diese Wortfügung mit bey wenig üblich ist.
Die Person aber, auf welche sich die Handlung beziehet, und bey welcher man sich ein Recht auf etwas erwirbt, wird dagegen mit um ausgedruckt. Er hat es um mich verdient, es sey nun Dank, Lob oder Strafe, Tadel u.s.f. Verdiene ich das um dich, meine Julie! Weiße. Noch häufiger sagt man in engerm Verstande sich um jemanden verdient machen, sich durch seine Wohlthaten ein Recht auf dessen Dank, auf dessen Liebe erwerben. Sich um den Staat verdient machen.
Das Mittelwort verdient wird auf doppelte Art gebraucht. 1. Objective und im gewöhnlichen passiven Verstande, von demjenigen, worauf man sich durch seine Handlungen, ein gegründetes Recht erwirbt. Der verdiente Lohn, die verdiente Strafe. 2. Subjective und im thätigen Verstande, von derjenigen Person, welche sich durch ihre Handlungen ein gewisses Recht erwirbt, wo es doch nur in engerm Verstande gebraucht wird, von einer Person, welche sich durch freywillige Dienste oder Wohlthaten ein Recht auf den Dank des andern erworben hat. Sich um jemanden verdient machen. Ingleichen in Gestalt eines Beywortes. Ein verdienter Mann, in noch engerm Verstande, welcher sich um die bürgerliche Gesellschaft, in welcher er lebt, verdient gemacht, auf ihren Dank ein Recht erworben hat. Man hat diesen Gebrauch getadelt; allein verdient hat in diesem Falle das Beyspiel so vieler hundert anderer passiver Mittelwörter vor sich, welche gleichfalls im subjectiven und thätigen Verstande gebraucht werden.
Daher das Verdienen, welches doch nur selten gebraucht wird.[1015]
Anm. Bey dem Ottfried irthionen, so daß er und ver hier ein Erreichen, ein Erwerben bezeichnen. Indessen gebrauchen er und seine Nachfolger bis in das 15te Jahrhundert noch häufig das einfache dienen und gedienen, statt dieses zusammen gesetzten Zeitwortes.
We wes hat sich diu liebe an mir gerochen
Oder wie han ich gedienet das?
Rudolph von Rothenburg.
Kero gebraucht dafür kearnen, und Kearnung für das folgende Verdienst, welche Wörter zu unserm ernten und dem alten arnen gehören, so fern dieses letztere eigentlich arbeiten bedeutete.