[1017] Verdingen, verb. irreg. act. S. Dingen, gegen einen verglichenen Lohn übergeben. Die Schweine in die Mast, ein Kind jemanden in die Kost verdingen. Besonders von Arbeiten. Jemanden eine Arbeit verdingen. Im umgekehrten Verstande, der aber im Hochdeutschen ungewöhnlich ist, gebraucht Uz es für vermiethen:
Ich mag die güldnen (goldnen) Saiten dem Pöbel nicht verdingen.
Daher die Verdingung.