Verdoppeln

[1018] Verdoppeln, verb. regul. act. 1. Von Doppel, einer Art Würfel- und Kartenspieles, in diesem Spiele verliehren; ein, so wie das Spiel selbst, größten Theils veraltetes Wort. 2. Von doppelt, doppelt, d.i. zwiefach, setzen. Eine Zahl verdoppeln. Seine Wohlthaten gegen jemanden verdoppeln. So auch die Verdoppelung. S. Ver 2.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1018.
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