[1018] Verdoppeln, verb. regul. act. 1. Von Doppel, einer Art Würfel- und Kartenspieles, in diesem Spiele verliehren; ein, so wie das Spiel selbst, größten Theils veraltetes Wort. 2. Von doppelt, doppelt, d.i. zwiefach, setzen. Eine Zahl verdoppeln. Seine Wohlthaten gegen jemanden verdoppeln. So auch die Verdoppelung. S. Ver 2.