[1037]Verfröhnen, verb. reg. act. die Frohndienste von etwas leisten. Sein Gut verfröhnen. Ingleichen in einer andern Verbindung: es sind von dem Gute zwey Pferde zu verfröhnen, das Gut muß mit zwey Pferden Frohndienste leisten.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1037.