[1049]Vergleichlich, adj. et adv. was sich vergleichen läßt, in der zweyten Hauptbedeutung des Zeitwortes, welches doch nur in dem Gegensatze unvergleichlich üblich ist, S. dasselbe.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1049.