[1065] Verhunzen, verb. reg. act. welches nur in den niedrigen Sprecharten üblich ist, eigentlich verstümmeln, und dadurch des gehörigen Ansehens berauben, am häufigsten aber figürlich, verderben, besonders so verderben, daß eine Sache ihre gehörige Gestalt und Brauchbarkeit verliere. Der Pfuscher verhunzt die Arbeit. Jemanden die ganze Sache verhunzen. Die Sache ist schon verhunzt, verdorben. Daher das Verhunzen.