[1065] Verhuren, verb. regul. act. welches auch nur in den niedrigen Sprecharten gebraucht wird. 1. Mit Huren durchbringen. Sein Vermögen verhuren. 2. * Sich verhuren, sich durch Hurerey, und figürlich durch Abgötterey, versündigen, Richt. 8, 27, ist im Hochdeutschen ungewöhnlich. Schon Ottfried gebraucht firhuaran, für das einfache huren. 3. Das Mittelwort verhurt bedeutet überdieß noch in den harten und niedrigen Sprecharten, der Hurerey ergeben. Siehe Ver 2. Verhurt seyn. Ein verhurter Mensch.