[1078] Die Verlassenschaft, plur. die -en, von der ersten Bedeutung des Zeitwortes verlassen, was man bey seinem Tode an zeitlichen Gütern verläßt oder hinterläßt; die Hinterlassenschaft, der Nachlaß, im Oberdeutschen das Verlaßthum, in Rücksicht dessen, der sie erbt, die Erbschaft.