Vernehmlich

[1100] Vernêhmlich, -er, -ste, adj. et adv. so daß man es vernehmen, d.i. nicht allein hören, sondern auch das Mannigfaltige in dem Laute unterscheiden könne, von der Stimme, und im Gegensatze des unvernehmlich. Vernehmlich sprechen, so daß man alle Sylben gehörig unterscheiden und verstehen könne. Eine sehr vernehmliche Ausrede haben. Mit vernehmlicher Stimme. Vernehmlich singen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1100.
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