[1100]Die Vernêhmung, plur. die -en, welches nur in Einer Bedeutung des Zeitwortes vernehmen üblich ist, S. dasselbe. Die gerichtliche Vernehmung. Die Vernehmung der Zeugen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1100.