[1103]Veroffenbaren, verb. regul. act. welches nur im gemeinen Leben für offenbaren üblich ist, wo das ver eine unnütze Intension bezeichnet. Es offenbaret sich daraus, es erhellet daraus.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1103.