Verschaffen

[1114] Verschaffen, verb. regul. act. 1. * Hervor bringen, veranstalten. Der Herr verschaffte einen großen Fisch, Jonä zu verschlingen, Jon. 2, 1. Eben daselbst Kap. 4, 6f. verschaffte Gott einen Kürbis, einen Wurm, einen Ostwind. Welcher kam und verschaffete die Gerechtigkeit des Herrn und seine Rechte an Israel, 5 Mos. 33, 21. Siehe, ich habe in meiner Armuth verschaffet zum Hause des Herren hundert tausend Centner Goldes, 1 Chron. 23, 14; angeschaffet, herbey geschaffet, gesammelt. Die Leichname der Ertödteten verschaffte Tobias zu begraben, Tob. 1, 21. Konnte dieser nicht verschaffen, daß auch dieser nicht stürbe? Joh. 11, 37. In dieser Bedeutung ist es im Hochdeutschen veraltet, wo man es, 2. nur noch im engern Verstande gebraucht, zu dem Besitz eines Dinges verhelfen, mit der dritten Endung der Person. Jemanden Geld verschaffen, als ein Darlehen. Jemanden Recht verschaffen, veranstalten, daß ihm Recht widerfahre. Ich will dir den Weinberg Naboths verschaffen, 1 Kön. 21, 7. Wie kann[1114] er Brot geben und seinem Volke Fleisch verschaffen? Ps. 78, 20. Ich bath ihn, uns ihre Bekanntschaft zu verschaffen. Ein Freund verschaffte uns einen ungezwungenen Umgang, Sulz. 3. * In einigen Oberdeutschen Gegenden bedeutet es so viel, als vermachen, im Testamente. Der Kirche hundert Thaler verschaffen. Dagegen es in einigen Niederdeutschen Gegenden ehedem so viel, als vollbringen, vollführen war.

So auch die Verschaffung, besonders in der zweyten Bedeutung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1114-1115.
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