Verschwärzen

[1130] Verschwärzen, verb. regul. act. 1. Im gemeinen Leben, für anschwärzen, d.i. verläumden, in eine übele Meinung bey jemanden bringen. Seinen Freund bey jemanden verschwärzen. Daher das Verschwärzen und die Verschwärzung. 2. Von schwärzen, den Zoll oder die Accise umgehen, ist verschwärzen in einigen Oberdeutschen Gegenden, Waaren durch Schwärzen, d.i. mit Umgehung der Abgaben, unter die Leute bringen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1130-1131.
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