[1136]Versêngen, verb. regul. act. durch Sengen an den äußern Theilen verderben. Sich die Haare versengen. Versengte Ähren, 1 Mos. 41, 6f. Daher die Versengung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1136.