Verspünden

[1146] Verspünden, verb. regul. act. vermittelst eines Spundes, oder eines eingespündeten Deckels verschließen; zuspünden. Ein Faß verschpünden, sowohl vermittelst des Spundes, als auch des eingespündeten Bodens. So auch die Verspündung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1146.
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