Versündigen

[1157] Versündigen, verb. regul. act. sündig machen, doch nur als ein Reciprocum, sich versündigen, eine Sünde begehen, eine Sünde auf sich laden. Jerusalem hat sich versündiget, Klagel. 1, 8. Der Gegenstand, welcher durch die Sünde beleidiget wird, bekommt das Vorwort an. Sich an Gott, an seinem Nächsten versündigen. Sich an einem Todten, an unschuldigem Blute versündigen, in der Deutschen Bibel. Ehedem nur sich versünden, welches noch bey den Schwäbischen Dichtern vorkommt. Daher[1157] die Versündigung, welches auch von der Sünde oder einer sündlichen Handlung selbst gebraucht wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1157-1158.
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