Verunehren

[1166] Verunehren, verb. regul. act. mit Unehre belegen, als ein glimpflicher Ausdruck für die härtern schänden, u.s.f. Im mittlern Lat. exinhonorare, in der edlern Scheribart entehren. Einen heiligen Ort verunehren, entweihen. Seine Familie verunehren, entehren. Es ist, so wie die meisten mit verun zusammen gesetzten Zeitwörter, nur im gemeinen Leben üblich, wofür man in der edlern Schreibart oft die mit ent zusammen gesetzten gleichlautenden gebraucht. So auch die Verunehrung, die Entehrung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1166.
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