[1208]Vierpfündig, adj. et adv. vier Pfund wiegend. Eine vierpfündige Kugel. Eine vierpfündige Kanone hingegen, ist eine Kanone, welche eine vierpfündige Kugel schießt, und auch wohl ein Vierpfünder genannt wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1208.