[1211]Der Viertelsmeister, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Städten, ein Bürger in jedem Viertel der Stadt, welchem die Aufsicht über gewisse Stücke der Polizey in seinem Viertel übertragen ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1211.