[1211] Der Viertelstag, des -es, plur. die -e, nicht der vierte Theil eines Tages, sondern von Tag, die Versammlung an einem bestimmten Tage, bey der Reichsritterschaft, die Versammlung der Ritterschaft Eines Ortes oder Cantons, zum Unterschiede von einem Rittertage, wenn die Ritterschaft eines ganzen Kreises zusammen kommt.