[1212] Der Vierziger, (sprich virrziger,) des -s, plur. ut nom. sing. 1. Ein Mitglied eines Colegii von vierzig Personen. 2. Ein aus vierzig Einheiten bestehendes Ganze. Besonders wird eine männliche Person, welche vierzig Jahr alt ist, ein Vierziger, und eine weibliche eine Vierzigerinn genannt. So auch ein Einundvierziger u.s.f. 3. Was 1740 gewachsen oder gemacht ist. So könnte man einen 1740 gewachsenen Wein einen Vierziger nennen.