Vorbiethen

[1256] Vorbiethen, Vorgebiethen, verb. irregul. act. S. Biethen, vor Gericht entbiethen, oder zu kommen gebiethen, ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Wort, wofür daselbst das Lat. citieren üblicher ist. S. auch Vorbescheiden und Fürbiether.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1256.
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