[1271] Vorhängen, verb. regul welches das Activum des vorigen ist, vor etwas hängen. Eine Decke vorhängen, vor das Fenster u.s.f. Daher das Vorhängen. Ingleichen das Vorhängeschloß, ein Schloß, welches nicht an der Thür fest ist, sondern, wenn es nöthig ist, vorgehänget wird, das Vorlegeschloß, im Oberdeutschen ein Mahlschloß.
Adelung-1793: Vorhangen