Vorhin

[1273] Vorhḯn, ein Nebenwort, sowohl der Zeit, als des Ortes. 1. * Des Ortes, für vor sich hin, vor andern hin; eine im Hochdeutschen ungewöhnlich gewordene Bedeutung, wofür voran und voraus üblicher sind. Gehe vorhin vor dem Volke, 2 Mos. 17, 5. Wenn dirs gefiele, so wollten wir vorhin ziehen, Tob. 11, 3. Da lief der Hund vorhin, V. 9. In einigen Gegenden gebrauchen es noch die Jäger als ein Aufmunterungswort für den Leithund, voran oder voraus zu gehen. 2. Der Zeit, für vorher, eine im Hochdeutschen gleichfalls selten gewordene Bedeutung. Vorhin hieß die Stadt Lus, 1 Mos. 28, 19. Der Ochse ist vorhin stößig gewesen, 2 Mos. 21, 19. Hernach thun, wie vorhin, Ruth 3, 10. Und so in andern Stellen mehr, wo es auch noch unbestimmter für ehedem gebraucht wird. Du hast vorhin gegründet, Ps. 102, 26. Im gemeinen Leben der Ober- und Niedersachsen wird es in einem andern Verstande noch für vor kurzem, eben jetzt, gebraucht. Ich habe es schon vorhin gesagt, vor kurzem, eben jetzt. Ich habe ihn erst vorhin gesehen. Herr Damis hat gleich vorhin das Gegentheil behauptet, Gell. 3. Für ohne dieß, eine nur im Oberdeutschen übliche Bedeutung. Ew. Königl. Maj. ist vorhin des mehrern bekannt, daß etc.


Es sieht vorhin um uns so schlecht und windig aus,

Günth.


Wo dafür auch zuvorhin und vorhinaus gebraucht werden. Ew. – ist dieses vorhinaus bekannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1273.
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