[1273] Der Vorhof, des -es, plur. die -höfe. 1. Der vordere oder erste Hof bey einem Gebäude, im Gegensatze des Hinterhofes; wofür doch Vorderhof üblicher ist. 2. Ein eingefaßter, aber unbedeckter Platz vor einem Gebäude. In diesem Verstande kommen in der Deutschen Bibel der Vorhof des Tempels, des Gefängnisses, des Pallastes u.s.f. vor. Das Wort scheinet noch im Oberdeutschen gangbar zu seyn; im Hochdeutschen wird es nur noch in der höhern und edlern Schreibart gebraucht, indem man im täglichen Umgange einen solchen Vorhof, wenn er von einigem Umfange ist, nur den Hof schlechtweg nennet.