Vormundschaftsamt, das

[1283] Das Vormundschaftsámt, des -es, plur. die -ämter, ein obrigkeitliches Amt oder Collegium, welches die Aufsicht über die Vormünder und ihre Verwaltung führet; an einigen Orten die Vormundschaftsstube, welches eigentlich das Zimmer bezeichnet, in welchem sich dieses Collegium versammelt, im Preußischen das Pupillen-Collegium, an andern Orten das Curatel-Amt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1283.
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