[1283] Das Vormundschaftsámt, des -es, plur. die -ämter, ein obrigkeitliches Amt oder Collegium, welches die Aufsicht über die Vormünder und ihre Verwaltung führet; an einigen Orten die Vormundschaftsstube, welches eigentlich das Zimmer bezeichnet, in welchem sich dieses Collegium versammelt, im Preußischen das Pupillen-Collegium, an andern Orten das Curatel-Amt.