Wachgeld, das

[1320] Das Wáchgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er. 1. Geld, welches man dem bezahlet, der die Nacht bey jemanden wachet. 2. Geld, welches jemand demjenigen bezahlet, der die Wache für ihn verrichtet; da es denn in manchen Städten eine Abgabe ist, welche die Bürger zur Unterhaltung der Lohnwächter oder Stadtsoldaten geben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1320.
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