[1320]Wáchhabend, adj. eigentlich das Participium von der R.A. die Wache haben, eine nur im gemeinen Leben übliche Zusammenziehung. Der wachhabende Officier, welcher die Wache hat, auf der Wache ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1320.