Waffnen

[1332] Waffnen, zusammen gezogen, aus waffenen, verb. regul. act. mit Waffen versehen, ausrüsten, auch nur noch in denjenigen Fällen, in welchen Waffen üblich ist. Sich mit Steinen, Käulen u.s.f. waffnen. Sich wider jemand waffnen, rüsten. Sich mit Gründen wider seinen Gegner waffnen. Mit gewaffneter Hand, mit Waffen in der Hand, mit Truppen. Obgleich dieses Verbum bey weitem noch nicht veraltet ist, so ist doch, den letzten Ausdruck, mit gewaffneter Hand, ausgenommen, das bestimmtere bewaffnen beynahe üblicher. S. auch Entwaffnen.

Anm. Bey dem Ottfried uuafnen, im Schwabenspiegel waufan, im Niederdeutschen wapnen, S. dieses Wort.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1332.
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