[1340]Der Wahlfürst, des -en, plur. die -en, ein Fürst, welcher befugt ist, das gemeinschaftliche Oberhaupt mitwählen zu helfen; in welchem Verstande die Churfürsten zuweilen diesen Nahmen bekommen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1340.