[1345] * Wahren, verb. regul. act. welches im Hochdeutschen längst veraltet ist. Es bedeutet 1. sehen, gewahr werden; in welchem Verstande es noch in einigen Oberdeutschen Mundarten vorkommt. Er habe weder grüne Farbe noch unbekannte Materi daran gewahret, Bluntschli. 2. Sich vorsehen, in welchem Verstande sich wahren noch im Niedersächsischen üblich ist. S. 1. Wahr, Gewahr, Bewahren.