[1352]Die Waisenmutter, plur. die -mütter, eine weibliche, gemeiniglich bejahrte Person, welche in einem Waisenhause die Stelle der Mutter vertritt; zum Unterschiede von dem Waisenvater.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1352.