[1363]Das Walkhaar, des -es, plur. car. oder die Walkhaare, sing. car. in beyden Fällen als ein Collectivum, diejenigen Haare zu bezeichnen, welche bey dem Walken der Tücher und Zeuge abgestoßen werden.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1363.