[1366] Wällen, verb. regul. act. welches das Factitivum des vorigen ist, aber nur in einigen Gegenden gehöret wird, wallen, d.i. kochen, machen, nach der Analogie von fallen und fällen, schnallen und schnellen, schallen und schellen lassen u.s.f. Fleisch in siedendem Wasser wällen, d.i. aufkochen lassen, sagt man in und um Leipzig.
Adelung-1793: Wallen