Wegebereiter, der

[1427] Der Wēgebereiter, des -s, plur. ut nom. sing. 1. Von reiten, ein verpflichteter Reiter, welcher für die Sicherheit der Landstraßen zu sorgen, und die Beeinträchtigung der Zölle zu verhindern hat. 2. Von bereiten, fertig machen, ist der Wegebereiter an einigen Orten, der für die Ausbesserung der Wege zu sorgen hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1427-1428.
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