Wegelagerung, die

[1428] Die Wēgelagerung, plur. die -en, in den Rechten, diejenige Handlung, da man auf öffentlicher Straße im Hinterhalte auf jemanden lauert, in der Absicht, ihn zu berauben; eine Art des Landfriedenbruches. Geschiehet es nicht auf öffentlicher Landstraße, und ist bloße Privat-Rache die Absicht, so heißt es das Vorwarten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1428.
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