Weglassen

[1431] Wéglassen, verb. irregul. act. (S. Lassen.) 1. Von sich lassen, sich entfernen lassen. Einen Freund nicht weglassen wollen. 2. In eines andern Besitz nicht kommen lassen. Bey dem Verkaufe einer Sache, dieselbe nicht weglassen. 3. Nicht berühren, nicht erwähnen, auslassen. Im Schreiben eine Stelle weglassen, auslassen. Nichts weglassen, was zur Sache gehöret. Daher das Weglassen, und in der letzten Bedeutung auch die Weglassung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1431.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: