[1434]Wégstêhlen, verb. irregul. act. (S. Stehlen,) durch einen Diebstahl entwenden. Einem sein Geld wegstehlen. Sich wegstehlen, heimlich entfernen, sich wegschleichen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1434.