Wehr, das

[1438] Das Wehr, des -es plur. die -e, das vorige Wort, nur mit verändertem Geschlechte, welches besonders in einer doppelten Bedeutung üblich ist. 1. Ein Damm durch einen Fluß oder anderes Wasser, dasselbe dadurch in einer gewissen Höhe zu halten. Das Mühlwehr, zur Erhöhung des Mühlwassers; das Kunstwehr, zum Behuf einer Wasserkunst oder Wasserleitung. Im Niedersächsischen lautet es in dieser Bedeutung Ware, in Schwaben und der Schweiz aber Wuhr, welches Wort schon im Schwabenspiegel vorkommt. Der Bär im Festungsbaue, der gleichfalls einen Damm in einem Festungsgraben bezeichnet, scheinet eben dasselbe Wort, aber ein wenig mehr verunstaltet, zu seyn. 2. Im Bergbaue ist das Wehr ein Feldmaß von 2 Lehen oder 14 Klaftern, da es denn, wenn ein Zahlwort vorher gehet, im Plural, wie andere Wörter dieser Art, unverändert bleibt. Zwey Wehr machen daselbst eine Maße, drey Wehr aber eine Fundgrube. Es scheinet in dieser Bedeutung nicht unmittelbar von wehren, abwenden, sondern zunächst von währ in Gewähr, abzustammen, und eigentlich den versicherten Besitz, und hernach den Gegenstand desselben zu bezeichnen. Dahin gehöret denn auch, wenn Wehr ehedem im Niederdeutschen einen jeden versicherten und ruhigen Besitz, Haus und Hof, Habe und Gut u.s.f. bedeutete.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1438.
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