[1450]Das Weiderêcht, des -es, plur. die -e. 1. Das Recht, sein Vieh an und auf einem Orte weiden zu lassen; ohne Plural. 2. Die Vorrechte oder Gerechtsamen, welche einem zur Weide bestimmten Ort ankleben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1450.